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Sitzungsarchiv Wurmsham

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wurmsham vom 12.10.2026

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wurmsham vom 12.10.2026

Im Januar 2022 hatte der Gemeinderat das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Münster“ eingeleitet. Inzwischen hat der Investor entschieden, dass das Vorhaben nicht realisiert werden soll. Daher wurde beschlossen, das Verfahren einzustellen.

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat Ende September die vorläufigen Umlagegrundlagen für 2027 bekanntgegeben. Nach Berechnungen und Schätzungen der Kämmerei hat die gestiegene Umlagekraft der Gemeinde Wurmsham in Höhe von 1.767.170 Euro eine Steigerung der Kreisumlage auf 874.749 Euro zur Folge. Die Investitionspauschale wird voraussichtlich bei 126.500 Euro bleiben und die in der Umlagekraft enthaltene Steuerkraft wird auf 1.333.538 Euro ansteigen. Daher ist mit einer verringerten Schlüsselzuweisung in Höhe von 424.000 Euro zu rechnen.

Kämmerer Thomas Ellinger stellte die neu kalkulierten Gebühren und Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Entwässerungseinrichtung Wurmsham/Seifriedswörth vor. Die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge war erforderlich, weil eine Änderung an der Beitragssatzungen vorgesehen ist, bei der die privaten Anteile an Grundstücksanschlüssen ab dem Jahr 2027 nicht mehr über Beiträge finanziert, sondern den Anschlussnehmern nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren mussten neu kalkuliert werden, um die Wasser- und Abwasserversorgung weiterhin kostendeckend betreiben zu können. Unter- und Überdeckungen aus vorangegangenen Kalkulationszeiträumen sind im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen. Die Gebühren können auf Grundlage der Kosten eines mehrjährigen Zeitraums bemessen werden; dieser soll höchstens vier Jahre umfassen. Ab dem 01.01.2027 betragen die Wassergebühren daher 1,00 Euro je Kubikmeter entnommenen Wassers und die Abwassergebühren 3,32 Euro je Kubikmeter Abwasser. Soweit ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden kann oder darf, beträgt die Gebühr 3,01 Euro je Kubikmeter Abwasser. Die Herstellungsbeiträge können jeweils aus den neuen Satzungen entnommen werden. Diese werden zeitnah auf der Internetseite der Gemeinde Wurmsham bekanntgemacht und können dort eingesehen werden.

Hundesteuer eingeführt
In der Gemeinde Wurmsham wird mit Beginn des kommenden Jahres eine Hundesteuer eingeführt. Der jährlich anfallende Steuersatz beträgt für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 86 Euro, für jeden weiteren Hund 114 Euro und für jeden Kampfhund 750 Euro. Es wird Ermäßigungen für Hunde geben, die in Weilern und Einöden mit einer Entfernung von mehr als 150 Metern zur nächsten Wohnbebauung gehalten werden. Zudem können Halter von Hunden Ermäßigungen beanspruchen, wenn sie Forstbedienstete, Berufsjäger oder Inhaber eines Jagdscheines sind. Hunde, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, sind von der Steuer befreit. Die komplette Hundesteuersatzung wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Gemeinde Wurmsham bekannt gemacht und kann dort eingesehen werden.

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