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Sitzungsarchiv Wurmsham

Vorbeugender Hochwasserschutz in der Gemeinde Wurmsham

Die Gemeinde Wurmsham steht nach den umfangreichen Vorarbeitern in der glücklichen Situation, dass sie am 08. November 2018 vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern die Urkunde für die Aufnahme in das Förderverfahren für den vorbeugenden Hochwasserschutz erhält.

In Ergänzung einer Besprechung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern mit den Anliegern des Gifthaler Bach war der Landschaftsökologe Berthold Riedel in der Sitzung anwesend, um noch einige aufgetretene Fragen zu beantworten. Einführend erinnerte er an die Initiative „Bodenständig“, die sich ausgehend von den ersten Maßnahmen in den Gemeinden Bodenkirchen und Wurmsham mittlerweile auf ganz Bayern ausgeweitet hat. Wichtig waren dabei die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema vorbeugender Hochwasserschutz und Vermeidung der Bodenerosion. Die Aktion „Bodenständig“ zeichnet sich durch die freiwillige Mitwirkung der Anlieger der Gewässer aus. Dabei konnten schon einige wichtige Umsetzungen erreicht werden.

Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeit der verschiedenen Behörden. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut fördert bauliche Maßnahmen des klassischen Hochwasserschutzes. Vom Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern wird dagegen mit einem sehr hohen Satz von ca. 80 % der vorbeugende Hochwasserschutz gefördert. Die Maßnahmen des Amtes für ländliche Entwicklung laufen formell über die Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes. Hier hat das Ministerium erkannt, dass damit eine erhebliche Blockadehaltung besteht und Änderungen im formellen Ablauf notwendig sind. Richtig wäre deshalb die Verwendung der Bezeichnung Flurverfahren. Von entscheidender Bedeutung ist, dass es sich dabei um sogenannte „wachsende Verfahren“ mit ausschließlich freiwilliger Beteiligung der Anlieger handelt. Niemand kann zur Mitwirkung gezwungen werden. Es wird kein zusammenhängendes Gebiet überplant, sondern ein wachsender Maßnahmenprozess mit freiwilligen Mitwirkung der anliegenden Grundstückseigentümer abgearbeitet. Wichtig ist die Möglichkeit auch zum späteren freiwilligen Beitritt von Grundstücksanliegern in die Gebietskulisse des laufenden Verfahrens. Dazu können sich die Anlieger mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Die Gemeinde Bodenkirchen hat bereits verschiedene Umsetzungen an den Gewässern mit der gleichen Maßnahme vorgenommen.

Damit werden die Kosten für die Planung, die Vermessung und soweit notwendig die Grundstücksabwicklung komplett vom Staat übernommen sowie die Umsetzung der Maßnahmen sehr hoch gefördert. Beginnend mit dem Gifthaler Graben sollen schrittweise auf der genannten freiwilligen Mitwirkung der Grundstücksanlieger weitere Maßnahmen umgesetzt werden. In der Praxis ist es möglich, bis zu einem bestimmten Grad der Bearbeitung seine Bereitschaft zur Mitwirkung zurückzuziehen. Dies ist wie die freiwillige Beteiligung ein massiver Unterschied zu einem echten Flurbereinigungsverfahren.

Bürgermeisterin Neudecker bedankte sich bei Berthold Riedel für diese wichtigen und klarstellenden Ausführungen. Sie hoffte, dass mit dem Beginn der Hochwasserschutzmaßnahmen am Gifthaler Bach im wachsenden Verfahren weitere wichtige Maßnahmen umgesetzt werden können. Zur Sicherung der freiwilligen Mitwirkungsmöglichkeit teilte sie mit, dass die Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern die Aufnahme dieser Passage in den Genehmigungsbescheid erreicht hat. Für sie ist es von großer Bedeutung, dass sich die Gemeinde diese besondere Chance für die notwendigen Verbesserungen mit der hohen staatlichen Förderung nicht entgehen lässt.

Für die Möblierung des Mehrzweckraums im Gasthaus Seifriedswörth wurde mit der Vorstandschaft der Eichenlaubschützen Seifriedswörth und Pächter Robert Waitl eine Besprechung geführt. Notwendig ist die Beschaffung einer stapelbaren Ausstattung, weil sie für den Schießbetrieb aus dem Raum genommen werden muss. Die Beteiligten waren sich darüber einig, aus Gründen der Optik im Gastbetrieb bei den Stühlen kein Metallgestell und für die Sitzfläche eine Polsterung zu wählen. Die ausgesuchten Modelle wurden von der Optik und den günstigen Preisen vom Gemeinderat positiv bewertet. Der Beschaffung von 80 Stühlen und zwölf Tischen wurde zugestimmt.

Bürgermeisterin Maria Neudecker berichtete über verschiedene laufende Angelegenheiten. Ohne die Schulanfänger aus dem Raum Harham würden ab September 2018 nur noch zwölf Schulanfänger die erste Klasse besuchen. Dies zeigt, wie wichtig die klare Haltung der Gemeinde Wurmsham bezüglich der Zugehörigkeit dieses Raums zur Schule Pauluszell war. Das Landratsamt Landshut hat mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen eine Familie aus Syrien mit fünf Kindern in die angemietete Asylunterkunft in Seifriedswörth untergebracht wird. Der Bauhof hat am Kinderspielplatz Wurmsham eine Tischtennisplatte aufgestellt. Auf der ökologischen Ausgleichsfläche am Zellbach in Pauluszell laufen die Arbeiten für die Ausweitung der Wasserfläche, die im Winter auch zum Schlittschuhlaufen und Eisstockschießen genutzt werden kann. Das Areal für den Kneipp-Tretpfad am Zellbach ist bereits ausgebaggert. Eine Projektgruppe der Fachoberschule Landshut hat auf dieser Fläche etwa 600 seltene Pflanzen gesetzt. Der Gemeinde Wurmsham entstehen dafür keine Kosten.

Im Tagesordnungspunkt Anfragen ging es um die Instandsetzung einer Gemeindeverbindungsstraße, die Räumung von Straßengräben und die Möglichkeiten zur Reglementierung für die Wahlwerbung. Dazu verwies die Verwaltung auf die Möglichkeit zum Erlass einer Plakatierungsverordnung. Diese bringt aber auch Regelungen für die Anbringung von Plakaten außerhalb von Wahlzeiten für örtliche und überörtliche Veranstaltungen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Plakatierung außerhalb von Wahlen nicht regelungsbedürftig. Vor den Wahlen ist für einige Wochen gewissermaßen eine Ausnahmesituation gegeben. Die Verwaltung und der Bauhof kümmern sich darum, dass die Wahlplakate jetzt schnell und komplett entfernt werden.

Bei einer Zusammenkunft mit den Erziehungsberechtigten zur Besprechung bezüglich des Wegfalls einer öffentlicher Zubringerlinie für Schüler haben die Bürgermeisterin und die Verwaltung dargelegt, dass die Einstellung der Linie von der Gemeinde nicht befürwortet wurde. Von der Gemeinde würden nach wie vor die freiwilligen Zuzahlungen geleistet. Aufgrund der Meldungen der Eltern liegt jetzt für die einzelnen Schüler das konkrete Verkehrsbedürfnis vor. Dabei zeigt sich, dass die Schüler aufgrund Blockbeschulung usw. unterschiedliche Fahrbedürfnisse haben. Diese Auflistung wurde an das für diese Schülerbeförderung zuständige Landratsamt Landshut mit der Bitte zur finanziellen Förderung der Fahrten gesandt. Gemäß Mitteilung des Landratsamtes haben die Schüler eine alternative Beförderungsmöglichkeit, auch wenn diese etwas zeitintensiver ist. Als Kompromiss würde das Landratsamt die Kosten für eine Fahrgemeinschaft der Eltern bezahlen. Aus Sicht des Gemeinderates wäre das eine akzeptable Lösung, die mit den Eltern beraten werden soll.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde neben Grundstücks- und Personalangelegenheiten der Auftrag für den Umbau der Heizungsanlage im Gemeindehaus Seifriedswörth vergeben. Mit einigen Videos und zahlreichen Fotos berichtete die Bürgermeisterin über laufende Baumaßnahmen.

Foto: Die Formen der Wasserflächen zeichnen sich bereits ab

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