Erlass einer Vorkaufssatzung
Gemeinde rüstet sich für die Zukunft
Der Gemeinderat Wurmsham hat in der Sitzung vom 13. Juni 2033 aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1/1 Gemarkung Pauluszell im Ort Pauluszell eine Vorkaufssatzung erlassen. Für diesen Bereich zieht die Gemeinde Wurmsham städtebauliche Maßnahmen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Betracht. Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Wurmsham ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zu. Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie kann während der Geschäftsstunden im Rathaus Velden, Bahnhofstraße 42, Bauamt, Zimmer 25 sowie während der Sprechstunden des Bürgermeisters in der Kanzlei der Gemeinden Wurmsham in Seifriedswörth, Am Altweg 5, eingesehen werden.