Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet Wurmsham besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Müllerthann" - Bekanntmachung vom 26.11.2024

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 428 und 956 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen den Ortschaften Müllerthann und Hilgen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 10.01.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht.

Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie weitere umweltrelevante Informationen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Informationen in umweltbezogenen Stellungnahmen zu Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Entwicklung eines Waldsaumes, Ergänzung der Strauchartenliste, Einrichtung von Totholz- und Steinhaufen an geeigneten Stelle, Durchführung eines Monitorings bzgl. Entwicklung des extensiv genutztem, artenreichem Grünland, Schutz von Feldlerchen),
Schutzgut Boden (Vermeidung schädlicher Bodenverdichtungen, Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen guter Bonität),
Schutzgut Landschaft (Lenkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzugsweise auf vorbelastete Standorte),
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Beeinträchtigungen der benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücke, Ausschluss Entschädigung und Haftung für Emissionen und Verschmutzungen aus der Landwirtschaft, Gefahr durch umstürzende Bäume aus benachbarten Forstflächen);
umweltrelevante Informationen in Gutachten zu Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Bestandserfassung Feldvögel 2024).

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 07 (PV Müllerthann) - Bekanntmachung vom 26.11.2024

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.11.2024 den Entwurf des Deckblattes für den Flächennutzungsplan gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 428 und 956 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen den Ortschaften Müllerthann und Hilgen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 10.01.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht.

Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie weitere umweltrelevante Informationen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Informationen in umweltbezogenen Stellungnahmen zu Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Ausbau Biotopverbund),
Schutzgut Boden (Vermeidung schädlicher Bodenverdichtungen, Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen guter Bonität),
Schutzgut Landschaft (Lenkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzugsweise auf vorbelastete Standorte),
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Beeinträchtigungen der benachbarten landwirtschaftlichen Grundstücke, Ausschluss Entschädigung und Haftung für Emissionen und Verschmutzungen aus der Landwirtschaft, Gefahr durch umstürzende Bäume aus benachbarten Forstflächen).

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Campbell
Telefon: 08742 288-263
campbell@vg-velden.de