Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet Wurmsham besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Müllerthann" - Bekanntmachung vom 31.07.2024

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen und am 23.07.2024 den Vorentwurf gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 428 und 956 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen den Ortschaften Müllerthann und Hilgen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 18.09.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie eine Bestandserfassung Feldvögel im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 07 (PV Müllerthann) - Bekanntmachung vom 31.07.2024

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.02.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und am 23.07.2024 den Vorentwurf des Deckblattes gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 428 und 956 (jeweils Teilflächen) der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen den Ortschaften Müllerthann und Hilgen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet für eine PV-Freiflächenanlage. Dabei werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in eine Fläche zur Stromerzeugung umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 18.09.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen das Deckblatt mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht ist.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Campbell
Telefon: 08742 288-263
campbell@vg-velden.de