Aktuelle Bauleitplanverfahren

Für das Gemeindegebiet Wurmsham besteht ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan. Für die meisten Siedlungsgebiete in den Ortsteilen bestehen zudem Bebauungspläne, die Regelungen zur Baugestaltung enthalten.

Nachfolgend können Sie sich über folgende Themenblöcke informieren:

  • zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de
  • aktuelle Bauleitplanverfahren für Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne:
Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Wurmsham“ - Bekanntmachung vom 12.10.2023

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 140/2 der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen dem Ort Wurmsham und dem Ortsteil Seifriedswörth, neben dem Friedhof Wurmsham/Seifriedswörth, unmittelbar an der Kreisstraße LA48.  

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Fläche für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes. Dabei wird die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in ein Sondergebiet für die Feuerwehr umgewandelt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie weitere umweltrelevante Informationen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

- Bestandserfassung Feldvögel 2023

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 06 „Feuerwehrgerätehaus Wurmsham“ - Bekanntmachung vom 12.10.2023

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.10.2023 den Entwurf des Deckblattes für die Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.  

Der Geltungsbereich betrifft die Grundstücke Flurnummer 140/2 der Gemarkung Wurmsham und liegt zwischen dem Ort Wurmsham und dem Ortsteil Seifriedswörth, neben dem Friedhof Wurmsham/Seifriedswörth, unmittelbar an der Kreisstraße LA48.  

Ziel der Bauleitplanung ist die Nutzung des Bereiches als Sondergebiet - Fläche für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes. Dabei wird die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in ein Sondergebiet für die Feuerwehr umgewandelt.   

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zeitgleich werden die Informationen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wurmsham.de/bauleitplanung.html) und über das zentrale Landesportal für Bauleitplanung in Bayern (http://www.bauleitplanung.bayern.de) veröffentlicht. Während diesem Zeitraum liegen das Deckblatt mit Begründung und Umweltbericht sowie weitere umweltrelevante Informationen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abteilung Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden aus. Es können auch Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.  

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Bestandserfassung Feldvögel 2023

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

Ergänzende Informationen:

Die hier veröffentlichten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche -je nach Verfahrensschritt- im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Velden, Abt. Bauamt, Rathausplatz 1, 84149 Velden ausliegen.
Interessierte Bürger können die Bauleitpläne während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Attenberger
Telefon: 08742 288-263
attenberger@vg-velden.de