Ehrenamtskarte - Hinweise zur Ausstellung

Mit den nachstehenden Informationen geben wir Hinweise zur Beantragung und Verwendung der Ehrenamtskarte des Freistaates Bayern.

Es gibt mittlerweile vielfältige Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen und viele Menschen nutzen die Gelegenheit, ihre Talente, ihr Wissen und ihre Zeit dem Allgemeinwohl zur Verfügung zu stellen. Für die Kommunen ist dies ein unschätzbarer Gewinn, denn damit können sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Leistungen angeboten werden, die sonst nicht möglich wären.

Die Bereitschaft der ehrenamtlich Arbeitenden, Erfahrung einzubringen, Zeit zu investieren und Verantwortung für sich und das eigene Umfeld zu übernehmen, soll nun mit der Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte gewürdigt werden.

Die Karte bietet bayernweit Vergünstigungen und Rabatte in Einrichtungen des Freistaates, wie Museen und Theatern sowie in privaten Geschäften und Gastronomiebetrieben.

Voraussetzungen zur Beantragung der Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter: 16 Jahre

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:

  • Inhaber einer Juleica
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Wie kann ich das Projekt unterstützen?

  • Kartenausgabe an Berechtigte
  • Akquise von Akzeptanzstellen

Akzeptanzstellen sind Stellen, welche die Ehrenamtskarte als Rabattkarte akzeptieren und den Karteninhabern Vergünstigungen Rabatte, Zugaben oder/und Mehrwertleistungen gewähren.

Zuständig für die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist das Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut. Sachbearbeiterin ist Frau Inna Hinkel Telefon: 0871/408-2185, Fax: 0871/408-162185, E-Mail: eak@landkreis-landshut.de

Es gibt drei Anträge:

  • Einzelantrag für die blaue (3 Jahre gültig) oder die goldene Ehrenamtskarte (lebenslang gültig)
  • Sammelantrag für die blaue Ehrenamtskarte mit Deckblatt
  • Sammelantrag für die goldene Ehrenamtskarte mit Deckblatt.

Diese Anträge sind als Anhang zu dieser Veröffentlichung abrufbar. Sie können auch im Rathaus Velden, Zimmer 34, abgeholt werden.

Grundsätzlich stellt der Ehrenamtliche den Antrag und bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Der Verein bestätigt die Richtigkeit der Angaben und dass der Ehrenamtliche dort wirklich tätig ist. Ausgestellt wird die Karte vom Landkreis und nicht vom Verein.

Bei Einsatzstellen mit mehreren Ehrenamtlichen (z.B. Feuerwehren) kann die Einsatzstelle alle für sie ehrenamtlich Tätigen in einem Sammelantrag wohnortunabhängig erfassen oder zwei Sammelanträge, getrennt nach Hauptwohnsitz (Stadtgebiet und Landkreis) verfassen oder - Einzelanträge von Ihren ehrenamtlich Tätigen ausfüllen lassen

Nähere Informationen und Vordrucke sind im Internet veröffentlich unter:

Die Vorsitzenden der Vereine sowie die Kommandanten der Feuerwehren und die Leiter der Hilfseinrichtungen können unter den vorstehenden Bedingungen die Ehrenamtskarte für ihre unentbehrlichen ehrenamtlichen Helfer beantragen.